Energieausweis


Es sind eine Reihe von Verfahren nötig, die durchgeführt werden, um einen Energieausweis zu erhalten, der die Energieeffizienz eines einzelnen Gebäudes oder eines Teils davon zeigt.

Jedes Gebäude, jede Wohnung oder jeder Geschäftsraum, der sich in einem Gebäude größer als 50 m2 befindet, muss beim Verkauf/Vermietung einen Energieausweis vorlegen. Es ist zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig und enthält allgemeine Daten zum Gebäude, Energieklasse des Gebäudes, Zertifikatsgültigkeitsliste, Daten zur Person, die den Energieausweis ausgestellt und erstellt hat, Daten zu Personen, die am Energieausweis teilgenommen haben Energieausweis, Energieausweis- Label, Daten zu wärmetechnischen Anlagen, Energiebedarf des Gebäudes, Daten zur Nutzung erneuerbarer Energien, Maßnahmenvorschläge, nähere Informationen und Erläuterungen zum Inhalt des Energieausweises.

Bei der Erstellung des Energieausweises werden das Energiesystem und die thermischen Eigenschaften des Gebäudes analysiert und darauf basierend der Grad der Energieeffizienz ermittelt. Wohn- und Nichtwohngebäude werden in acht Energieklassen eingeteilt nach Energieskala von A+ bis G, wobei A+ die energieeffizienteste bezeichnet, G die Energie ungünstigste Klasse.